Landkreis Roth Urlaubsmagazin 2025

Wichtige Hinweise Inhaltsverzeichnis Wichtige Hinweise 93 Kinderermäßigung Hund auf Anfrage erlaubt Vermietung auch 1Nacht Grillmöglichkeit Kinderspielplatz bedingt Rollstuhlgerecht/ geeignet Liegewiese Nichtraucher PKW Garage Hallenbad Fahrrad Garage Freibad unbeheizt Swimmingpool Radverleih Parkmöglichkeit Waschmaschine Bauernhof Rollstuhlgerecht/ geeignet (Sonderprospekt anfordern) Restaurant im Haus Fahrradfreundlicher Betrieb Frühstück in FW auf Wunsch mögl. WLAN verfügbar (kostenfrei) Safe in Wohnung Kurzvideo verfügbar eAuto-Ladestation Raucherbereiche vorhanden Nichtraucherhaus (keine Raucherbereiche) WLAN verfügbar (kostenpflichtig) www.urlaub-roth.de Wichtige Hinweise Gastaufnahmevertrag Rechte und Pflichten 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgrün- den nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abge schlossen ist. 3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten. 4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen; abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. 4.b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung (Ferienwohnung) 10 Prozent, des Übernachtungspreises, bei der Pensions- vereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 20 Prozent des Pensionspreises. 5.a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Aus- fälle zu vermeiden. 5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen. 6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Reiserücktrittskostenversicherung Zur Absicherung empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall den Abschluss einer Reise- rücktrittskostenversicherung. Gästebeitrag Die Stadt Spalt und die Ortsteile, Enderndorf am See, Fünfbronn, Großweingar- ten, Hagsbronn, Keilberg, Ottmannsberg, Stockheim und Wasserzell, tragen das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort’’, hier wird Gästebeitrag erhoben. Dieser ist gemäß der Satzung vor Ort extra zu bezahlen. Beschwerden Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Obwohl der überwiegende Teil der Vermieter Ihnen ein besonderes Urlaubserlebnis bieten möchte, kann es schon mal vorkommen, dass Sie mit einer Leistung nicht zufrieden sind. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst sofort an den Vermieter mit der Bitte um Abhilfe. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, wenden Sie sich bitte an die örtliche Tourist-Information. Gastgeberverzeichnis Wichtige Hinweise zur Nutzung des Gastgeberverzeichnisses 1. Dieses Gastgeberverzeichnis enthält nur die Vermieter, die einen Eintrag ausdrücklich beantragt haben. Es beansprucht also keine Vollständigkeit. 2. Dieses Verzeichnis dient lediglich der Absatzförderung und der Information. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Ersteller dieses Prospekts abgeleitet werden. 3. Die Eintragung der Orte erfolgte alphabetisch. Innerhalb der einzelnen Orte gliedert sich die Einteilung der Häuser in der Regel nach Hotels/Gasthöfe, Privatpensionen und Ferienwohungen/Ferienhäuser. 4. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Inklusivpreise, in denen alle Kosten wie Bedienung, Mehrwertsteuer usw. enthalten sind. Sie bezie- hen sich bei Hotels und Gasthöfen in der Regel auf eine Person pro Über nachtung mit Frühstück. 5. Die Preise bei Privatpensionen und Ferienwohnungen gelten in der Regel bei einem Aufenthalt von mindestens sieben Tagen. Bei kürzerem Aufenthalt muss mit einem erhöhten Preis gerechnet werden. 6. Die im Verzeichnis angegebenen Preise entsprechen dem Stand zum Zeit- punkt der Erhebung. Die jeweils gültigen und verbindlichen Preise sind in den Fremdenzimmern der gewerblichen Beherbergungsbetriebe ausgehängt. Alle Preisangaben in diesem Katalog beinhalten die derzeit geltende MwSt. 7. Ferienwohnungen sind so ausgestattet, dass sich der Gast Speisen selbst zubereiten kann; Geschirr, Besteck und Wäsche (Bettwäsche, Handtücher) sind vorhanden. Der Mieter hat für die tägliche Reinigung zu sorgen. 8. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die ge- setzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausge- wiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig ab- gerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen. 9. Für eine ordentliche, besenreine Übergabe der Unterkunft ist zu sorgen. Ansonsten ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsge bühr nach dem tatsächlichen Aufwand zu berechnen. 10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Vorauszahlung bis zu einem Drittel des Mietpreises zu verlangen. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung wird dieser Betrag, sofern eine weitere Vermietung nicht möglich ist, auf einen eventuellen Schadenersatz angerechnet. Landratsamt Roth Kultur und Tourismus Weinbergweg 1 91154 Roth Tel. 09171 81-1329 tourismus@landratsamt-roth.de www.urlaub-roth.de

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